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2.1.1 Ämter

SirTobyB edited this page Mar 28, 2021 · 11 revisions

"Ein Amt ist gut: man legt es zwischen sich und die Menschen." - Friedrich Wilhelm Nietzsche, deutscher Philosoph, Essayist, Lyriker und Schriftsteller -

Die Wahl in ein Amt verschafft Euch Vorteile auf unterschiedlichste Art und Weise. Nicht immer ist ein neues, höheres Amt auch die bessere Wahl. Dies hängt stark von Eurer aktuellen Situation und Eurer Spielstrategie ab. So kann das Amt des Kellermeisters in Kombination mit einem Handelszertifikat für Wein Euch mehr Taler pro Runde bringen, als die Produktion von Wein mit einem anderen Amt.

Bedenkt also gut, ob Ihr Euch für ein neues Amt bewerbt.

Ämter sind nicht vererbbar. Eure Nachfahren werden, wie Ihr einst, den langen Weg von unten nach oben auf der Karriereleiter antreten müssen.

Es gibt drei verschiedene Amtsebenen zur Aufrechterhaltung des Königreiches zu besetzen. Die politische Ebene, die kirchliche Ebene und die millitärische Ebene.

2.1.1.1 Politische Ämter

politische Ämter je Stadt

Ratsherr

  • gewählt von: Baumeister, Richter und Kämmerer
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Steuerhinterziehung A, Einkommen 700 T

Baumeister

  • gewählt von: Bürgermeister
  • wählt: Ratsherren
  • Privilegien: Untergebene, Einkommen 1.000 T

Richter

  • gewählt von: Bürgermeister
  • wählt: Ratsherren
  • Privilegien: Untergebene, Einkommen 900 T

Kämmerer

  • gewählt von: Bürgermeister
  • wählt: Ratsherren
  • Privilegien: Untergebene, Einkommen 800 T

Bürgermeister

  • gewählt von: Vogt
  • wählt: Baumeister, Richter und Kämmerer
  • Privilegien: Umsatzsteuer festlegen, Einkommen 1.500 T, Untergebene

politische Ämter je Grafschaft

Vorraussetzungen:

  • zwei Anwesen in der jeweiligen Grafschaft
  • Bürgermeister oder Domherr in einer Stadt der jeweiligen Grafschaft

Geheimrat

  • gewählt von: Justizberater, Finanzberater
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Steuerhinterziehung B, Einkommen 2.000 T, Bauwerk stiften

Justizberater

  • gewählt von: Vogt
  • wählt: Geheimrat
  • Privilegien: Einkommen 5.000 T, Untergebene, Bauwerk stiften

Finanzberater

  • gewählt von: Vogt
  • wählt: Geheimrat
  • Privilegien: Untergebene, Bauwerk stiften

Vogt

  • gewählt von: Regent
  • wählt: Bürgermeister, Justizberater, Finanzberater
  • Privilegien: Wachen, Günstige Kredite, Einkommen 8.000 T, Untergebene, Bauwerk stiften

politische Ämter im Königreich

Vorraussetzungen:

  • Titel Freiherr/Freifrau oder höher
  • Vogt, Bischof oder Hauptmann in einer Grafschaft

Hofrat

  • gewählt von: Justizminister, Finanzminister
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Wachen, Bauwerk stiften, Einkommen 10.000 T

Justizminister

  • gewählt von: Regent
  • wählt: Hofrat
  • Privilegien: Strafgesetze festlegen, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 15.000 T

Finanzminister

  • gewählt von: Regent
  • wählt: Hofrat
  • Privilegien: Finanzgesetze festlegen, Untergebene , Bauwerk stiften, Einkommen 20.000 T

Regent

  • gewählt von: niemanden
  • wählt: Justizminister, Finanzminister
  • Privilegien: Leibgarde, Untergebene , Bauwerk stiften, Einkommen 50.000 T

2.1.1.2 Kirchliche Ämter

kirchliche Ämter in der Stadt

Priester

  • gewählt von: Domherr
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Confessio, Prediger, Einkommen 200 T

Domherr

  • gewählt von: Bischof
  • wählt: Priester
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Untergebene, Einkommen 700 T

kirchliche Ämter in der Grafschaft

Vorraussetzungen:

  • zwei Anwesen in der jeweiligen Grafschaft
  • Bürgermeister oder Domherr in einer Stadt der jeweiligen Grafschaft

Kellermeister

  • gewählt von: Abt, Diakon
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Vergifteter Wein, kein Kirchenzehnt, Bauwerk stiften, Einkommen 500 T

Sakristan

  • gewählt von: Abt, Diakon
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Bauwerk stiften, Einkommen 700 T

Diakon

  • gewählt von: Bischof
  • wählt: Kellermeister, Sakristan
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 1.600 T

Abt

  • gewählt von: Bischof
  • wählt: Kellermeister, Sakristan
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 1.300 T

Bischof

  • gewählt von: Erzbischof
  • wählt: Domherr, Kellermeister, Sakristan
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Untergebene, Wachen, Bauwerk stiften, Einkommen 4.000 T

kirchliche Ämter im Königreich

Vorraussetzungen:

  • Titel Freiherr/Freifrau oder höher
  • Vogt, Bischof oder Hauptmann in einer Grafschaft

Inquisitor

  • gewählt von: Erzbischof
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Bauwerk stiften, Einkommen 5.000 T

Erzdiakon

  • gewählt von: Erzbischof
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: kein Kirchenzehnt, Bauwerk stiften, Einkommen 8.000 T

Erzbischof

  • gewählt von: niemanden
  • wählt: Bischof, Inquisitor, Erzdiakon
  • Privilegien: Leibgarde, Kirchengesetze festlegen, kein Kirchenzehnt, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 20.000 T

2.1.1.3 Millitärische Ämter

millitärische Ämter in der Stadt

Stadtwache

  • gewählt von: Wachkommandant, Kerkermeister
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Einkommen 150 T

Folterknecht

  • gewählt von: Wachkommandant, Kerkermeister
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Einkommen 150 T

Henker

  • gewählt von: Wachkommandant, Kerkermeister
  • wählt: niemanden
  • Privilegien: Einkommen 150 T

Wachkommandant

  • gewählt von: Stadtkommandant
  • wählt: Stadtwache, Folterknecht, Henker
  • Privilegien: Einkommen 350 T, Untergebene

Kerkermeister

  • gewählt von: Stadtkommandant
  • wählt: Stadtwache, Folterknecht, Henker
  • Privilegien: Kerkerklatsch, Untergebene, Einkommen 350 T

Stadtkommandant

  • gewählt von: Hauptmann
  • wählt: Wachkommandant, Kerkermeister
  • Privilegien: Untergebene, Einkommen 800 T

millitärische Ämter in der Grafschaft

Vorraussetzungen:

  • zwei Anwesen in der jeweiligen Grafschaft
  • Bürgermeister oder Domherr in einer Stadt der jeweiligen Grafschaft

Stellvertretender Befehlshaber

  • gewählt von: Befehlshaber, Zollmeister
  • wählt: Niemanden
  • Privilegien: Bauwerk stiften, Einkommen 1.000 T

Zöllner

  • gewählt von: Befehlshaber, Zollmeister
  • wählt: Niemanden
  • Privilegien: Schmuggel, Bauwerk stiften, Einkommen 1.000 T

Befehlshaber

  • gewählt von: Hauptmann
  • wählt: Stellvertretenden Befehlshaber, Zöllner
  • Privilegien: Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 2.000 T

Zollmeister

  • gewählt von: Hauptmann
  • wählt: Stellvertretenden Befehlshaber, Zöllner
  • Privilegien: Schmuggel, Zollkartell, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 2.000 T

Hauptmann

  • gewählt von: Feldmarschall
  • wählt: Stadtkommandant, Befehlshaber, Zollmeister
  • Privilegien: Untergebene, Wachen, Bauwerk stiften, Einkommen 3.000 T

millitärische Ämter im Königreich

Vorraussetzungen:

  • Titel Freiherr/Freifrau oder höher
  • Vogt, Bischof oder Hauptmann in einer Grafschaft

Offizier

  • gewählt von: Marschall
  • wählt: Niemanden
  • Privilegien: Bauwerk stiften, Einkommen 4.000 T

Marschall

  • gewählt von: Feldmarschall
  • wählt: Offizier
  • Privilegien: Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 8.000 T

Feldmarschall

  • gewählt von: niemanden
  • wählt: Hauptmann, Marschall
  • Privilegien: Leibgarde, Untergebene, Bauwerk stiften, Einkommen 16.000 T